Verwaltungsgerichte sollen durch Gesetzesreform schneller entscheiden können

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz; Foto: Jörg Zägel CC BY-SA 3.0

Berlin, 27. Mai 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf soll Verwaltungsgerichte entlasten, Verfahren beschleunigen und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen gegenüber staatlichen Stellen verbessern. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger Widersprüche gegen Behördenentscheidungen künftig auch per einfacher E-Mail einlegen können.

Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist die Reform Teil des Paktes für den Rechtsstaat. Die Verwaltungsgerichtsordnung wurde zuletzt im Jahr 2001 umfassend geändert. Seitdem hätten sich die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit erheblich verändert.

Schnellere Verfahren und stärkere Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen

Künftig sollen Verwaltungsgerichte häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Insbesondere soll der Einsatz von Einzelrichterinnen und Einzelrichtern ausgeweitet werden. Zudem sollen Gerichte verspätetes Vorbringen leichter zurückweisen und gegen offensichtlich aussichtslose oder rechtsmissbräuchliche Klagen effektiver vorgehen können. In solchen Fällen soll ein Verfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses betrieben werden müssen.

Die Reform sieht außerdem Änderungen bei der Sachverhaltsaufklärung vor. Zwar bleibt der Amtsermittlungsgrundsatz bestehen, Gerichte sollen sich künftig jedoch stärker am Vortrag der Beteiligten orientieren können. Auch die Regeln zu Rechtsmitteln sollen vereinfacht und sprachlich vereinheitlicht werden. Zudem sollen sogenannte Hängebeschlüsse in Eilverfahren erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen Hoheitsträger wie Städte oder Länder. Das maximale Zwangsgeld soll von 10.000 auf 25.000 Euro steigen. Außerdem soll es künftig mehrfach, etwa pro Tag oder Woche der Nichterfüllung, festgesetzt werden können. Damit soll verhindert werden, dass Behörden gerichtliche Entscheidungen verzögern oder nicht umsetzen.

Darüber hinaus soll ein Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen künftig auch per einfacher E-Mail möglich sein, sofern die jeweilige Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Bislang setzt die elektronische Einlegung regelmäßig eine qualifizierte elektronische Signatur voraus.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, die Reform solle die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgerichte stärken und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen sichern. Der Gesetzentwurf wird nun Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet.

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