Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich mit Kritik an der geplanten Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens an den Bundesminister der Justiz gewandt. Im Namen seiner Amtskolleginnen und -kollegen wiederholte der Vorsitzende der IMK, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, die gemeinsame Forderung nach einer europarechtskonformen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und Portnummern.

Die geplante Einführung von Quick-Freeze widerspreche der einheitlichen fachlichen Einschätzung der Länder, so Stübgen. „Wir verzeichnen seit Jahren einen stetigen Anstieg im Bereich des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Dass das Strafrecht allein nicht zur Abschreckung ausreicht, dürften die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde, Münster und Wermelskirchen in aller Deutlichkeit gezeigt haben. Auch der Europäische Gerichtshof hält die Vorratsdatenspeicherung für notwendig, um die Identität eines Täters zu ermitteln, der Kinderpornografie erworben, verbreitet, weitergegeben oder im Internet bereitgestellt hat. Quick-Freeze kann den anhaltenden Kindesmissbrauch nicht stoppen, wenn zuvor keine Daten auf Vorrat gespeichert wurden. Die Bundesregierung ignoriert das aber und trifft keine brauchbare gesetzliche Regelung! Derzeit können jährlich viele tausende Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern nicht weiterverfolgt werden. Wie oft realer und fortgesetzter Missbrauch hinter derartigen Bildern und Videos steckt, verkennt die Bundesregierung bei ihrer Haltung offensichtlich. Es ist für mich ein unerträglicher Zustand, dass wir unsere Möglichkeiten, Kinder vor solch schrecklichen Verbrechen zu schützen, nicht ausschöpfen.“

(c) MIK, 18.03.2024

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