Die Bundesregierung sieht im Zusammenhang mit der Praxis des Bundesverfassungsgerichtes, Pressemitteilungen am Abend vor einer Urteilsverkündung mit Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz zu teilen, keinen Anlass zu juristischen Prüfungen. Wie sie in einer Antwort (20/4399) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4148) schreibt, ist das Bundesverfassungsgericht selbst Verfassungsorgan und als solches sowohl organisationsrechtlich als auch budgetrechtlich unabhängig. „Das Bundesverfassungsgericht gehört insbesondere nicht zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und unterliegt weder einer Aufsicht noch irgendwelchen Weisungen seitens des Bundesministeriums der Justiz oder der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 669 vom 17. November 2022

Cookie Consent mit Real Cookie Banner