Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind im zweiten Quartal 2023 (Stand: 26. Juli 2023) insgesamt 134 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Dabei habe es insgesamt elf leicht Verletzte gegeben, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8016) auf Kleine Anfrage (20/7846) der Fraktion Die Linke zu Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten im zweiten Quartal 2023. Elf Straftaten seien aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ begangen worden, heißt es darin weiter.

Tatverdächtige wegen politisch motivierter Straftaten mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ seien in diesem Zeitraum nicht festgenommen worden. Jeweils ein Delikt entfalle auf die Länder Berlin und Sachsen, jeweils zwei Delikte auf Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Drei Delikte seien in Sachsen-Anhalt erfasst worden.

(c) HiB Nr. 613, 28.08.2023

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