Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, käme die SPD auf 16 Prozent (unverändert) und die CDU/CSU auf 33 Prozent (plus 2). Die Grünen kämen auf 12 Prozent (plus 1), die FDP würde 3 Prozent, die AfD 18 Prozent und die Linke 4 Prozent (alle unverändert) erreichen. Das BSW läge bei 6 Prozent (minus 2) und die anderen Parteien zusammen bei 8 Prozent (minus 1), darunter keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Das würde von den politisch wahrscheinlichen Koalitionen für eine Regierung aus Union und SPD und für eine aus Union und Grüne reichen.
Verteidigungsausgaben von mehr als dem NATO-Ziel von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wären notwendig, damit Europa ohne den Schutzschirm der USA verteidigungsfähig wird. Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Analyse des ifo Instituts.
Dr. Volker Wissing ist am heutigen Tag zum Bundesminister der Justiz ernannt worden. Er wird das Amt zusätzlich zu dem Amt des Bundesministers für Digitales und Verkehr ausüben, das er seit dem 8. Dezember 2021 innehat. Bundespräsident Steinmeier hat Minister Wissing heute in Schloss Bellevue die Ernennungsurkunde ausgehändigt.
Im Bundestag beginnt eine mehrtägige parlamentarische Auseinandersetzung zu den Durchsuchungen der Spiegel-Redaktion und der Festnahme von Redakteuren, denen Landesverrat vorgeworfen wird. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
Kernelement des Entwurfs ist, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun. Mit dem Online-Fragebogen sollen persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden, die mittelbar auch den Bund betreffen.
Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen. Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen.
Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht inhaftiert wurde, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet oder eine zunächst erfolgte Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird. Für jeden Tag einer letztlich zu Unrecht erlittenen Haft sollen Betroffene künftig 100 Euro erhalten statt 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll die Haftentschädigungspauschale künftig 200 Euro pro Tag betragen.
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnen- und Sportministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf für ein Sportfördergesetz des Bundes beschlossen. Es stellt die Spitzensportförderung des Bundes erstmalig auf eine einheitliche gesetzliche und transparente Grundlage. Aus dem Nebeneinander von verschiedenen Förderungen wird ein einheitliches System.
Das GEAS-Reformpaket dient dazu, Migration insgesamt verlässlich zu steuern und zu ordnen, humanitäre und rechtsstaatliche Standards für Geflüchtete zu wahren und die irreguläre Sekundärmigration – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten – zu begrenzen.
Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen können. Eine bis zum 12. Dezember 2024 befristete Regelung soll bis zum 1. Januar 2030 verlängert werden.
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt.