Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 bisher 804 freiwillige Ausreisen syrischer Flüchtlinge dokumentiert, die über das REAG/GARP-Programm koordiniert wurden. Die tatsächliche Zahl der Rückkehrer liegt wegen unterschiedlicher Förderprogramme und fehlender Meldepflichten allerdings höher.
Das Bundesjustizministerium will mit einem neuen Gesetzentwurf Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung und manipulativen Online-Designs bei Finanzdienstleistungen schützen. Künftig sollen etwa Begriffe wie „klimafreundlich“ nur noch erlaubt sein, wenn sie belegbar sind – auch Selbstzertifizierungen und intransparente CO₂-Kompensationen sollen unterbunden werden.
Damit wird die künftige Bundeswehr eine Wehrpflichtarmee. Im September wird die Dauer des Wehrdienstes auf 12 Monate festgelegt. Außerdem wird ein ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer eingerichtet.
Die AfD-Fraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Ältestenrats, der der SPD-Fraktion aus parteipolitischen Gründen den zweitgrößten Sitzungssaal zugesprochen habe. Sie argumentiert, dass ihre parlamentarische Arbeitsfähigkeit und zentrale Oppositionrechte verletzt würden. Zugleich überspannt sie damit erneut den juristischen Widerstand gegen den Bundestagsbetrieb.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung umzusetzen. Der Entwurf sieht differenzierte Regelungen vor, die sowohl die Rechte leiblicher Väter stärken als auch das Kindeswohl und bestehende soziale Familienbindungen berücksichtigen.
Das Gesetz legt Grundlagen zum deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es dient der Erhaltung eines freien und vielseitigen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und gilt als Grundlage für die soziale Marktwirtschaft.
Laut Bundesregierung ist der Grenzschutz eine „dauerhafte Kernaufgabe“ der Bundespolizei, für die bundesweit rund 9.800 Einsatzkräfte dauerhaft eingesetzt sind. Zur Durchführung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (VWBGK) werden derzeit zusätzlich 3.000 bis 4.000 Kräfte mobilisiert, darunter mobile Einheiten und Alarmzüge. Die Bundespolizei trifft nach eigenen Angaben alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung dieser Kontrollen.
Die Cybersicherheitslage in Deutschland bleibt angespannt – insbesondere durch Desinformation, Spionage und Sabotage – weshalb Bundesinnenminister Dobrindt das BSI in Bonn besuchte, um sich über dessen Schutzmaßnahmen zu informieren. Das BSI intensiviert seine Detektionsmechanismen, fordert massive Investitionen in digitale Infrastrukturen und unterstützt die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2, die künftig für mindestens 25.000 Unternehmen neue Cybersicherheitspflichten bringt. Alarmierend ist dabei das sinkende Risikobewusstsein in der Bevölkerung sowie die Selbstüberschätzung vieler Unternehmen bei ihrer IT-Sicherheit.
Der Tatbestand des § 211 Strafgesetzbuch unterliegt damit nicht mehr der Verjährung. Anlass für die Gesetzesänderung war die drohende Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen.
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) ist in Kraft getreten und verankert erstmals zentralstaatliche Schutzstrukturen wie das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Aufarbeitungskommission gesetzlich. Ziel ist es, Prävention, Hilfsangebote und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt dauerhaft zu stärken und den Kinderschutz evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Ergänzt wird das Gesetz durch neue Berichtspflichten, ein Forschungszentrum sowie verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Bundesregierung will Geldautomatensprengungen härter bestrafen und organisierte Sprengstoffkriminalität effektiver bekämpfen: Ein Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren und erweiterte Ermittlungsbefugnisse wie Telekommunikationsüberwachung vor. Auch bereits versuchte Handlungen im Umgang mit illegalen Sprengstoffen sowie deren private Lagerung und Transport sollen künftig unter Strafe gestellt werden. Ziel ist es, Täternetzwerke frühzeitig zu erkennen, die Bevölkerung besser zu schützen und Lücken im Sprengstoffrecht zu schließen.
Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.O.-Tropfen zu schützen. Der Verkauf von Lachgas in größeren Kartuschen sowie der Vertrieb über Automaten und Versandhandel wird künftig verboten. Auch der Handel mit den als K.O.-Tropfen missbrauchten Substanzen GBL und BDO wird stark eingeschränkt.