Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sowie zum Gesetz zum Einsatz von Videokonferenzen in Gerichtsverfahren vertagt.
Konkret sollen mit dem Entwurf im Bundesverfassungsgerichtsgesetz „die gesetzlichen Grundlagen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht“ geschaffen werden.
Die Abgeordneten billigten am Mittwoch in einer teilweise turbulenten und emotionalen Sitzung insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen.
Ein von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, die „unzulässige Interessenvertretung“ unter Strafe zu stellen.
DAV dringt auf mehr Transparenz im Gerichtsverfahren
Hamburg hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit elf weiteren Ländern zum Antrag der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die von Bayern angegriffenen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang
Im aktuellen RTL/ntv Trendbarometer verlieren die Unionsparteien (30%), die AfD (17%) und das Bündnis Sahra Wagenknecht (4%) im Vergleich zur Vorwoche jeweils einen Prozentpunkt. Die FDP (5%) kann sich um einen Prozentpunkt verbessern, während der Anteil der sonstigen Parteien – einschließlich der Freien Wähler, die wieder bei 3 Prozent liegen – um zwei Punkte steigt. Die Werte für die SPD (15%), die Grünen (14%) und die Linke (3%) bleiben im Vergleich zur Vorwoche unverändert.
Um einen Gesetzentwurf des Bundesrates zu besseren Bekämpfung von Mietwucher ging es am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses
Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen.
Das Bundesinnenministerium hat die Verlängerung der vorübergehend durchgeführten Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Ziel ist weiterhin, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Auf der Grundlage von Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes werden die vorübergehenden Kontrollen bis zum 15. Juni 2024 weitergeführt. Auch an der deutsch-österreichischen Grenze finden weiterhin vorübergehend durchgeführte Binnengrenzkontrollen statt, diese laufen aktuell bis zum 11. Mai 2024.
Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, hat sich für mehr strategische Unabhängigkeit der EU ausgesprochen. „Da der Wohlstand in Deutschland und Europa stark auf internationalem Handel beruht, ist es hier besonders wichtig, die richtige geoökonomische Strategie für den Krisenfall zu entwickeln“, sagte Fuest auf der Münchner Sicherheitskonferenz.
Stärkerer Schutz von Wirtschaft und Wissenschaft vor Spionage und Sabotage