Das Bundesinnenministerium hat die Verlängerung der vorübergehend durchgeführten Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Ziel ist weiterhin, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Auf der Grundlage von Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes werden die vorübergehenden Kontrollen bis zum 15. Juni 2024 weitergeführt. Auch an der deutsch-österreichischen Grenze finden weiterhin vorübergehend durchgeführte Binnengrenzkontrollen statt, diese laufen aktuell bis zum 11. Mai 2024.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen die Kontrollen an unseren Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz für drei weitere Monate bis Mitte Juni 2024 fort. Die Bundespolizei kann damit weiterhin flexibel das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Das ist notwendig, um das skrupellose Geschäft der Schleuser zu unterbinden und die irreguläre Migration zu begrenzen. Die Bundespolizei hat seit Mitte Oktober im Rahmen der Binnengrenzkontrollen etwa 560 Schleuser festgenommen. Das zeigt: Unsere Maßnahmen wirken. Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz.

Zugleich achten wir weiterhin sehr darauf, die Auswirkungen für Pendlerinnen und Pendler und den Alltag in den Grenzregionen so gering wie möglich zu halten. Mit unseren Nachbarländern stimmen wir unsere Maßnahmen daher auf allen Ebenen eng ab, wie zuletzt bei meinen Gesprächen mit dem tschechischen Innenminister in dieser Woche.“

Weiterhin werden die grenzpolizeilichen Maßnahmen abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen. Damit sollen Ausweichbewegungen der Schleuser verhindert werden.

Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz knapp 23.000 unerlaubte Einreisen festgestellt und gut 13.000 einreiseverhindernde oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen. Die Zahl der bundesweit festgestellten unerlaubten Einreisen ist von ca. 21.000 im September 2023 auf ca. 6.700 im Januar 2024 zurückgegangen. Zudem wurden in diesem Zeitraum 564 Schleuser festgenommen.

Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden – wie bisher – grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet. Dies gilt auch bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen.

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