Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) in geänderter Fassung zugestimmt. Für die Vorlage stimmten die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie CDU/CSU gegen die Stimmen der AfD. Die abschließende Beratung des Entwurfes steht am Donnerstag, 22. Februar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages.

Konkret sollen mit dem Entwurf im Bundesverfassungsgerichtsgesetz „die gesetzlichen Grundlagen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht“ geschaffen werden. Die Regelungen sollen im Wesentlichen „den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen“ folgen. Auch die Führung elektronischer Akten soll mit dem Entwurf geregelt werden. Ferner soll „für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts“ eröffnet werden.

Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss unter anderem eine Ergänzung des Entwurfs um eine Änderung zur Richteranklagen an, die in Paragraf 58 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt ist. Laut Änderungsantrag sollen die Fristen, in denen der Bundestag einen entsprechenden Antrag einreichen kann, weiter gefasst werden. Damit folgte der Ausschuss einem Vorschlag des Bundesrates.

(c) HIB Nr. 94, 21.02.2024

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