Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Der Gesetzentwurf setzt die Fortentwicklung im Personenstandsrecht, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben zur Digitalisierung nach dem Onlinezugangsgesetz, um. Danach sind ab dem 1. Januar 2023 bestimmte Verwaltungsleistungen im Personenstandsrecht auch digital anzubieten.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass künftig viele Anzeigen auch digital erfolgen können. Der Gang zum Standesamt kann dann entfallen. So können zum Beispiel Geburtsanzeigen künftig statt durch persönliches Vorsprechen auf dem Amt auch digital übermittelt werden. Gleichzeitig wird ein automatisierter Datenaustausch zwischen den Standesämtern ermöglicht. Wo dem Standesamt bislang Nachweise in Form von Urkunden eines anderen Standesamts vorgelegt werden müssen, kann das Standesamt künftig die erforderlichen Angaben dort selbst abrufen. Das spart nicht nur Zeit und Wege, sondern auch Kosten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. So kann die Geburt eines Kindes künftig digital dem Standesamt angezeigt werden. Wir schonen damit die Nerven junger Eltern und ersparen ihnen zeitraubende Behördengänge. Das ist ein Beispiel für die digitale Verwaltung, die ich mit dem Digitalprogramm meines Ministeriums erreichen will: Schnell, digital und aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger gedacht.“
Da es sich hier immer um sensible persönliche Angaben handelt, sind sichere Übertragungswege und der Schutz der Persönlichkeitsrechte unabdingbar. Hierfür bietet das mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführte Nutzerkonto den Bürgerinnen und Bürgern ein optimales Instrument. Mit dem Nutzerkonto können sie nicht nur sicher und zuverlässig, sondern auch besonders bequem den Standesämtern Anzeigen und Nachweise digital übermitteln.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 viele ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie unter: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/startseite/startseite-node.html
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 25. Mai 2022