Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet. Dafür standen im Jahr 2023 insgesamt rund 1,57 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Die Beträge aus dem Sammelfonds für Bußgelder gingen an mehr als 330 Einrichtungen und Vereine.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Ohne das Engagement der vielen Organisationen und Einrichtungen geht es nicht. Von diesem Einsatz fürs Gemeinwohl profitieren so viele Menschen in unserer Stadt. Dafür ein großes Dankeschön! Mit dem Sammelfonds für Bußgelder unterstützen wir diesen vielfältigen Einsatz für Mitmenschen, die Opferhilfe, für Tiere und die Umwelt, für kulturelle Belange, Wissenschaft, Bildung und Erziehung und viele andere Bereiche. Es ist uns wichtig, dass die Verteilung der Gelder transparent und nach klaren Regeln erfolgt. Das ermöglicht der Sammelfonds.“

Die höchsten Zuweisungen aus dem Sammelfonds – mit Beträgen zwischen 23.000 Euro und 64.000 Euro – erhielten „Dunkelziffer e. V. – Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder“, „Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e. V.“, „Zweites Hamburger Frauenhaus e. V.“, „WEISSER RING e. V. – Landesbüro Hamburg“ und „Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V.“. Die restlichen Einrichtungen und Vereine erhielten überwiegend Beträge im vierstelligen Bereich.

Ausgeschüttet werden die Beträge in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst.

Zu den rund 1,57 Millionen Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder kamen auch im vergangenen Jahr die Direktzuweisungen. Dabei werden Gelder nicht einzelnen Fördergebieten zugewiesen, sondern gleich direkt an bestimmte Vereine und Einrichtungen ausgeschüttet. Im Jahr 2023 lag die Höhe dieser Direktzuweisungen bei rund 109.000 Euro – auch hier ein großes Plus gegenüber den Vorjahren.

Hintergrund

Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder macht dieses Verfahren besonders transparent: Gerichte und Staatsanwaltschaften vergeben die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern weisen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolgt durch unabhängige Gremien. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bleiben Direktzuweisungen weiter möglich.

Weitere Informationen und der Bericht für 2023: https://www.hamburg.de/bjv/service/3810240/bussgeldfonds/.

(c) Justizbehörde Hamburg, 16.02.2024

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