Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung von zwei Gaspipelines des Konsortiums „Nord Stream“ in der Ostsee am 26. September 2022. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (20/5030) auf Nachfragen zu einer Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (20/4432) zu den Angriffen auf kritische Infrastrukturen unter See, insbesondere zu Nord Stream 1 und 2 hervorgeht, wurden das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut. Dabei werde sämtlichen sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen, heißt es von Seiten der Regierung, die darüber hinaus zu den Fragen der Abgeordneten keine Auskünfte erteilt.

Wie der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, nachgekommen werden könne, werde die Bundesregierung nach Abschluss des Verfahrens prüfen, heißt es. Die Erteilung näherer Auskünfte müsse vorerst jedenfalls unterbleiben. Nach „sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange“ müsse das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurückstehen. So könnten etwa keine Auskünfte über eigenständige Ermittlungen und Untersuchungen von Drittstaaten gegeben werden, „da dies die souveränen Rechte und Hoheitsbefugnisse des betroffenen Drittstaates hinsichtlich etwaiger dort vorgenommener Amtshandlungen verletzen“ würde und derartige Angaben zugleich die Möglichkeit internationaler Rechtshilfeverfahren gefährden würden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 11 vom 6. Januar 2023

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