Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat am heutigen Dienstag (07.05.2024) die Einstufung des Landesverbandes der AfD zum Verdachtsobjekt um zwei Jahre verlängert. Im Mai 2022 war die Partei erstmalig zum Verdachtsobjekt erklärt worden (§ 7 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes – NVerfSchG). Die Verdachtsphase wurde verlängert, weil weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen den Verdacht einer extremistischen Bestrebung rechtfertigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 NVerfSchG).

„Nach der zweijährigen Beobachtungsphase im Status des Verdachtsobjektes bestehen nach wie vor tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, dass es sich beim Landesverband Niedersachsen der `Alternative für Deutschland` (AfD) um eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt“, sagt der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril.

Die Verbindungen der AfD in Niedersachsen zu rechtsextremistischen Organisationen zeigen eine Vernetzungsstruktur auf, die sich überwiegend auf das vielfältige Spektrum der Neuen Rechten konzentriert. Es gibt Überschneidungen u. a. zum „Institut für Staatspolitik“, zum „COMPACT-Magazin“, dem Online-Portal „Politically Incorrect“ (PI-News) und zum Verein „Ein Prozent e. V.“.

„Insgesamt gewinnen die radikalen und extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss. Öffentlich treten die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand zwar gemäßigt auf, eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt. Vielmehr kann von einem Mittragen, Weiterverbreiten und mitunter aktiven Zugehen auf extremistische Akteure sowie auf die von Ihnen vertretene Ideologie gesprochen werden“, so Pejril. Dies zeige z. B. die Einladung und Preisverleihung an Björn Höcke zum Neujahrsempfang der AfD Northeim.

Zahlreiche Aussagen von niedersächsischen Funktionären, Repräsentanten und Kreisverbänden offenbaren eine tief verankerte Fremdenfeindlichkeit, die eng an ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis anknüpft. Die damit propagierten Ideologieelemente stehen im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Eine Fortführung des Verdachtsobjektes für weitere 24 Monate ermöglicht es, die Aktivitäten der AfD Niedersachsen weiterhin zu beobachten und abschließend zu bewerten, ob die Voraussetzungen für eine Einstufung als Beobachtungsobjekt, also gesichert rechtsextremistisch, erfüllt werden.

(c) Verfassungsschutz Niedersachsen, 07.05.2024

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