Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (20/10406) vorgelegt, der Mitte März erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung dazu ausführt, bedarf das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt, einer umfassenden Neubearbeitung,

Auch müssten die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die „aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden, die für ihre Aufgabenerledigung notwendig seien.

Zu den zusätzlichen Befugnissen für die Bundespolizei zählen den Angaben zufolge insbesondere die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, der Einsatz mobiler Sensorträger für Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs-, Tonaufnahme- und Tonaufzeichnungsgeräte sowie der Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme. Des Weiteren gehören dazu laut Begründung die Überwachung der Telekommunikation, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen.

Zugleich passt der Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 an, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Danach setzt er zudem die Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen um.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, enthält der Gesetzentwurf des Weiteren Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. So soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.

Daneben soll den Angaben zufolge eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen werden, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit solle der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet werden. Ziel der Maßnahme ist ein besserer Schutz vor Extremisten, die im Falle einer Beschäftigung für die Bundespolizei als Innentäter versuchen könnten, deren Aufgabenerfüllung „zu behindern, zu gefährden oder zu unterwandern“. Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden.

(c) HiB Nr. 114, 26.02.2024

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