n einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u.a. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und zu schwerem Bandendiebstahl durchsuchen heute (12. Mai 2022) Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Bundeskriminalamtes und der niederländischen Polizei seit den frühen Morgenstunden 5 Objekte (Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte) in Gronau (Westfalen) und in Enschede/Niederlande. Zwei Beschuldigte sind in den Niederlanden festgenommen worden.
Im Fokus des Verfahrens stehen zwei 43 bzw. 19 Jahre alte niederländische Staatsangehörige aus dem Raum Enschede. Sie sind dringend verdächtig, in mindestens 17 Fällen ein hochmotorisiertes Fahrzeug der Luxusklasse in Kenntnis der späteren Verwendung an verschiedene niederländische Tätergruppierungen zur Begehung von Geldautomatensprengungen in Deutschland vermietet zu haben. Die Sprengungen wurden in Senden, Gelsenkirchen, Dortmund, Löhne, Bad Oeynhausen, Arnsberg, Wesel (Nordrhein-Westfalen); Rinteln, Ihlow, Hann. Münden, Itterbeck (Niedersachsen); Dierdorf, Montabaur, Trier (Rheinland-Pfalz), Homburg (Saarland) und Gelnhausen (Hessen) verübt.
Die länderübergreifenden Ermittlungen gehen zurück auf eine zentrale Auswertung des Bundeskriminalamts zu verschiedenen, im Jahr 2021 in Deutschland erfolgten Geldautomatensprengungen. Aufgrund der überregionalen Strukturen und Tatorte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland hat die ZeOS NRW in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt die zunächst getrennt geführten Verfahren übernommen und zusammengeführt. Die daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführten intensiven Ermittlungen haben den heutigen Einsatz ermöglicht.
Bereits im Vorfeld der Maßnahmen hat die ZeOS NRW gegen beide Beschuldigte europäische Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages einem Haftrichter in den Niederlanden vorgeführt, welcher auch über das von hier aus gestellte Auslieferungsersuchen zu entscheiden hat.
Die Maßnahmen dienen zudem der Sicherstellung von Beweismitteln wie Mobiltelefonen, elektronischen Speichermedien und Unterlagen im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen.
Gesicherte Erkenntnisse zu den Identitäten der Täter, welche die 17 Bankautomatensprengungen verübten, liegen bislang nicht vor. Insgesamt erbeuteten diese Täter mindestens knapp eine Million Euro und verursachten Sachschäden in Höhe von knapp zwei Millionen Euro.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Die Fallzahlen von Geldautomatensprengungen lagen im Jahr 2021 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2020: 414 Fälle). Der überwiegende Teil dieser Fälle wurde mit Explosivstoffen verübt. Ein deutlicher regionaler Schwerpunkt der Taten lag im Jahr 2021 erneut in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Länder Niedersachsen und Hessen waren überdurchschnittlich stark von dem Phänomen betroffen. Ab dem letzten Quartal 2021 beobachtet das BKA einen erneuten Anstieg der Fallzahlen. Dieser Trend setzt sich – ebenso wie die vermehrte Verwendung von Explosivstoffen – bislang auch im Jahr 2022 fort.
Weitere Informationen zu Sprengungen von Geldautomaten finden Sie im Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/AngriffeGeldautomaten/angriffeGeldautomatenBundeslagebild2020.html
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
Quelle: Bundeskriminalamt, Pressemitteilung vom 12. Mai 2022