„Die einmalige politische Anhebung des Mindestlohns war richtig, bei seiner zukünftigen Anpassung in der Mindestlohnkommission besteht aber noch Handlungsbedarf. Denn auch die gesetzliche Lohnuntergrenze muss Beschäftigten mindestens ihre Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sichern“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die heutige Meldung des Statistischen Bundesamts, wonach von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro knapp sechs Millionen Beschäftigte profitierten. Ferschl weiter:
„Es braucht dafür verlässliche Leitplanken im Mindestlohngesetz – nämlich die Klarstellung, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss. Bei einer Orientierung an dieser von der EU empfohlenen Untergrenze läge der Mindestlohn hierzulande bereits bei 13,53 Euro. Außerdem zeigt die aktuelle Tarifauseinandersetzung im DB-Konzern beispielhaft, dass gesetzlich präzisiert werden sollte, dass der gesetzliche Mindestlohn verbindlich je Zeitstunde gilt. Diese Präzisierung würde es den Arbeitgebern, neben einer verlässlichen Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit, auch erheblich erschweren, beim Mindestlohn zu tricksen und somit die Durchsetzung der Lohnuntergrenze verbessern. Der Mindestlohn ist aber immer nur eine untere Haltelinie – es muss auch bei der stetig sinkenden Tarifbindung vorangehen. Denn der Rückgang von Niedriglohnjobs ist zwar erfreulich, aber mit 15 Prozent noch immer zu hoch, um die Hände in den Schoß zu legen.“