Vor einhundert Jahren wurde Dr. Maria Otto in die Anwaltsliste eingetragen – als erste Frau in Deutschland. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erinnert mit einem Festakt am 7. Dezember 2022 an die Wegbereiterin für unzählige Anwältinnen.

„Maria Otto war nicht nur die erste Frau, die in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen wurde“, sagt Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ihre unerschütterliche Beharrlichkeit sei es gewesen, die diesen Meilenstein für Juristinnen erst möglich machte. „Über Jahre arbeitete sie an ihrem Ziel, ließ sich durch nichts beirren“, erklärt Kindermann.

Nach dem Abschluss des juristischen Studiums 1916 war Otto, die als Frau nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen wurde, zunächst für Gerichte und Behörden tätig. 1920 promovierte sie und konnte Anfang 1922 dank einer Gesetzänderung die Zweite Juristische Prüfung ablegen. Am 7. Dezember 1922 wurde Dr. Maria Otto schließlich als erste Frau in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen. Bis zu ihrem Tod 1977 praktizierte sie als Rechtsanwältin. „Der Durchhaltewille, den Maria Otto an den Tag legte, hat den Weg für die Frauen in die Anwaltschaft geebnet“, so Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Ihr Schaffen würdigt der DAV am 7. Dezember mit einem Festakt in Maria Ottos Wahlheimat München.

Es bleibt viel zu tun

50 Jahre nach der ersten Zulassung einer Rechtsanwältin betrug der Anteil von Frauen nicht einmal 5 Prozent. Heute, weitere 50 Jahre später, ist immerhin mehr als ein Drittel der deutschen Anwaltschaft weiblich – Tendenz steigend, was auch der Blick in andere europäische Länder bestätigt. Doch trotz dieser positiven Entwicklung ist die Anwaltschaft nicht immun, Ausschlüsse zu produzieren, wenn auch nicht immer absichtlich. Die strukturellen Hürden für Menschen aus nicht-akademischen Familien oder mit Migrationsgeschichte für den Zugang zu juristischen Berufen sind nicht zu unterschätzen. Und auf Partner-Ebene der Kanzleien ist das Diversitätsdefizit noch augenfälliger. „Wir haben noch viel Arbeit vor uns“, stellt Dr. Sylvia Ruge fest, ist sich aber auch sicher: „Wir können und werden uns stetig weiterentwickeln. Maria Otto hat uns gezeigt, wie wichtig das anhaltende Bestreben zur Verbesserung ist.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 7. Dezember 2022

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