Statement von Rechtsanwalt Rolf Stahmann, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Anlässlich der Gewalttat von Brokstedt hat sich die Deutsche Polizeigewerkschaft in den Medien für die Einrichtung von Abschiebegefängnissen ausgesprochen: Gefährliche Asylsuchende sollen dort gegebenenfalls Jahre einsitzen, bis sie außer Landes gebracht werden können. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt solche Szenarien als populistisch und verfassungswidrig.

„Erschütternde Ereignisse, wie die Gewalttat von Brokstedt, dürfen nicht dazu missbraucht werden, rechtsstaatliche Grundsätze zu opfern. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft offenbart ein schockierendes Verständnis vom Rechtsstaat. Abschiebehaft darf nur angeordnet werden, wenn auch absehbar eine Abschiebung erfolgen kann. Einen Menschen, der weder eine Straftat begangen hat, noch einer Tat verdächtig ist, ohne strafgerichtliches Urteil jahrelang zum Zweck der Abschiebung einzusperren, ist Freiheitsberaubung. Der Fall von Brokstedt hat die Republik erschüttert – er sollte jedoch nicht für abenteuerliche Polizeistaats-Phantasien instrumentalisiert werden.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 7. Februar 2023

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