Seit dem Jahr 2018 ist es laut Bundesregierung vereinzelt zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Justizvollzugsbehörden der Länder an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gekommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/4849) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4635) weiter hervorgeht, übermittelten Justizvollzugsbehörden aus elf Bundesländern personenbezogene Daten an das BfV. Bei diesen Ländern handelte es sich den Angaben zufolge um Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 760 vom 15. Dezember 2022

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