Über vier seit Anfang 2022 in Deutschland verhinderte terroristische Anschläge berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10396) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 20/10244). Danach wurden im Jahr 2022 zwei Anschläge in Nordrhein-Westfalen verhindert, von denen einer dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität und einer dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“ zugeordnet wurde. Im Jahr 2023 wurde der Antwort zufolge je ein Anschlag in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg verhindert, die beide dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität -religiöse Ideologie“ zugerechnet wurden.

Wie die Bundesregierung auf die Frage nach der Zahl der zwischen Anfang 2022 und dem 20. Januar 2024 verhinderten Anschläge zugleich darlegt, setzt die abschließende Entscheidung über die Einstufung von infrage kommenden Sachverhalten als vollendete, verhinderte oder technisch gescheiterte Anschläge eine Einzelfallbetrachtung voraus, die erst nach Vorliegen aller relevanter Erkenntnisse möglich ist. Hierzu zählten unter anderem „das nachweisbare Vorliegen einer politischen Motivation im Rahmen der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen mindestens einer der Straftatbestände gemäß Paragraphen 89a, 89b, 89c, 91, 129a, 129b Strafgesetzbuch“, soweit diese mindestens das Versuchsstadium erlangt haben.

Man gelange hierdurch zu einer restriktiven polizeilichen Zählweise, weil mögliche terroristische Anschlagsplanungen, die den Sicherheitsbehörden zwar bekannt geworden sind, aber durch polizeiliche oder nachrichtendienstliche Maßnahmen bereits in einem frühen Stadium unterbunden werden konnten, nicht in die angefragte Statistik aufgenommen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte lägen ihr bezogen auf den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 20. Januar 2024 Informationen zu vier verhinderten terroristischen Anschlägen vor.

(c) HiB Nr. 120, 28.02.2024

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