Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Einteilung der Wahlkreise für die nächste Bundestagswahl (20/8867) vorgelegt, der am 9. November erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anbhalt nach Bayern vor, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in SachsenAnhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden.

Im Gegenzug soll in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht. Danach liegt die Bevölkerungszahl der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich macht. Der neu zu bildende Wahlkreis soll nach dem Willen der drei Fraktionen den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten.

Neben der Anpassung der Wahlkreise zur Berücksichtigung der Entwicklung der Bevölkerungsverteilung wollen die Koalitionsfraktionen mit der Vorlage zudem die Beschreibung von Wahlkreisen anpassen. Diese sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern nicht mehr zutreffend.

(c) HiB Nr. 790, 23.10.2023

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