Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt zur vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Disziplinarrechts:

„Wir sind eine starke Demokratie, die sich gegen ihre Feinde zu wehren weiß. Das zeigt unsere heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts. Künftig können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Denn wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.

Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst muss deutliche Konsequenzen haben – gerade auch zum Schutz des Ansehens der ganz überwältigen Mehrheit der Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Demokratie eintreten.

Bisher dauern Disziplinarverfahren viel zu lang. Deshalb sorgen wir mit den Gesetzesänderungen dafür, dass die Behörden künftig selbst per Disziplinarverfügung handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen. Selbstverständlich bleibt der Rechtsschutz der Betroffenen dabei gewährleistet.

Außerdem sorgen wir dafür, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führt.“

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