Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2021 beschlossen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Bessere Gesetze und der Abbau von Bürokratie sind ein effektiver Beitrag zur Krisenbewältigung. Denn damit entlasten wir die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger – ohne den Staatshaushalt zu belasten. Die Herausforderungen durch den russischen Angriffskrieg und die damit verbundenen Folgen haben die Lage nochmals verschärft. Jetzt heißt es umso mehr: Bürokratischen Ballast abwerfen, staatliche Interventionen nur dort, wo sie unumgänglich sind, schnellere Planung und Prozesse, die Chancen der Digitalisierung nutzen. Kurz gesagt: Alles tun, was unser Land stark macht.“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren laut dem Bericht 2021 weiterhin spürbar. Ganze 15 Prozent aller Gesetzentwürfe der Bundesregierung wiesen in dem Jahr einen Bezug zur Corona-Pandemie auf. Das sind zwar sieben Prozent weniger als 2020. Die coronabedingte Gesetzgebung verursachte jedoch im Jahr 2021 einmalige Kosten (sog. Umstellungsaufwand) für die Wirtschaft von 5 Milliarden Euro.

Dazu sind die Kosten für die Befolgung gesetzlicher Vorgaben (sog. Erfüllungsaufwand) für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung gestiegen. Bürgerinnen und Bürger wurden mit 50 Millionen Euro mehr belastet. Die Verwaltung hatte Mehrbelastungen von 4,4 Milliarden Euro zu tragen.

Der Bericht hebt aber auch positive Entwicklungen hervor. Mit einem Indexwert von 96,97 hat der Bürokratiekostenindex im Jahr 2021 seinen bisher niedrigsten Stand seit Beginn der Messung im Jahr 2012 erreicht. Der Bürokratiekostenindex misst bürokratische Belastungen von Unternehmen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 1,1 Milliarden Euro gesunken.

Der Bericht enthält zudem die Ergebnisse der vierten Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamts. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wurden dazu nach ihren Erfahrungen mit der Verwaltung befragt. Auf einer Skala von „sehr unzufrieden“ (-2) bis „sehr zufrieden“ (+2) liegt die durchschnittliche Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger bei einem Wert von + 1,1, bei den Unternehmen nahezu auf gleichem Niveau bei einem Wert von + 1,0.

Effizientere Rechtsetzung

Das Bundesministerium der Justiz, das die Zuständigkeit für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau zu Beginn der Legislaturperiode vom Bundeskanzleramt übernommen hat, hat sich zum Ziel gesetzt, Recht einfach, verständlich und aufwandsarm zu gestalten.

  • Durch frühe Beteiligungen und angemessene Fristen soll eine sorgfältige Vorbereitung der Gesetze ermöglicht werden.
  • Der Digitalcheck soll Gesetze ab Januar 2023 auf ihre digitale Tauglichkeit hin überprüfen und den digitalen Vollzug von Anfang an mitberücksichtigen.
  • Das BMJ wird ein „Zentrum der Legistik“ einrichten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung in der Gesetzgebung besser aus- und fortzubilden.
  • Auf der Ebene der Europäischen Union gilt es ebenfalls eine bessere Rechtsetzung von Unionsrecht zu erreichen.

Koordiniert werden diese Maßnahmen vom Staatssekretärsausschuss „Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung“. Dieser wird durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium Benjamin Strasser geleitet. Der Ausschuss ist das zentrale Gremium der Bundesregierung für die Koordination in diesem Bereich. Eine in Vorbereitung befindliche Verbändeabfrage durch den Ausschuss soll den weiteren Handlungsbedarf konkretisieren.

Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag übermittelt.

Den Jahresbericht 2021 finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2022

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