Der Hitler-Ludendorff-Prozess vor dem Volksgericht München gilt als einer der großen Justizskandale der Weimarer Republik: Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht Mitverschwörer waren  wegen des gescheiterten Putschversuchs vom November angeklagt worden; der Prozess endete mit einem Urteil, das schon zeitgenössische Beobachter als empörend empfanden: Ludendorff wurde freigesprochen; die übrigen Angeklagten – auch Adolf Hitler, die Hauptfigur des Putsches – erhielten lediglich milde Strafen. In einer Abendveranstaltung am 21. März 2024 erinnert das Bundesministerium der Justiz an den Prozess; Teil der Veranstaltung „Der Hitler-Ludendorff-Prozess. Justiz ohne Judiz“ ist auch eine szenische Lesung aus den Prozessprotokollen.

Der Hitler-Ludendorff-Prozess fand in der Zeit vom 26. Februar bis zum 1. April 1924 am Volksgericht München statt. Gegenstand des Verfahrens war der am 8. und 9. November 1923 von Adolf Hitler und seinen nationalsozialistischen Gefolgsleuten unternommene Putschversuch, mit dem Ziel der Einsetzung einer Regierung nationalsozialistischer Prägung.

Bei der Veranstaltung im Bundesministerium Justiz werden Schauspielerinnen und Schauspieler der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF zentrale Teile der Verhandlungen des Hitler-Ludendorff-Prozesses künstlerisch darstellen. An die schauspielerische Darstellung schließt sich eine Podiumsdiskussion an, in der der Hitler-Ludendorff-Prozess historisch eingeordnet werden soll – und die Frage nach Lehren für die Gegenwart diskutiert werden soll. An der Diskussion teilnehmen werden Dr. h.c. Georg Falk (ehem. vors. Richter am OLG Frankfurt; ehem. Richter Staatsgerichtshof des Landes Hessen; Lehrbeauftragter der Phillipps Universität Marburg); Frau Dr. Heike B. Görtemaker (Historikerin; Buchautorin, die u.a. das Werk „Hitlers Hofstaat“ verfasst hat); Herr Prof. Dr. Alexander Thiele (Direktor Business & Law School Berlin) sowie Frau Dr. Beatrix Schobel (Präsidentin des Landgerichts München I).

(c) BMJ, 21.03.2024

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