Berlin, 8. September 2026 (JPD) Dem Staat sind im Jahr 2025 wegen verjährter Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) rund 23 Millionen Euro entgangen. Betroffen waren rund 6.200 Forderungen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Bis Ende Juni 2026 verjährten weitere rund 3.400 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von 11,1 Millionen Euro.
Die Einnahmen aus den vom Bundesamt für Justiz (BfJ) verantworteten Ordnungsgeldverfahren beliefen sich 2025 auf rund 127,2 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2026 lagen sie bei 59,5 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind nach Angaben der Bundesregierung auch Einnahmen aus Kostenforderungen enthalten.
Rund 300.000 Ordnungsgeldverfahren im Jahr 2025
Das Bundesamt für Justiz leitete 2025 rund 300.000 Ordnungsgeldverfahren ein und setzte rund 86.500 Ordnungsgelder fest. Bis Ende Juni 2026 waren es bereits rund 248.900 eingeleitete Verfahren und 42.600 festgesetzte Ordnungsgelder.
Die Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Gegenstand sind Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, für die das Bundesamt für Justiz zuständig ist.






