
München, 20. Oktober 2026 (JPD) – Der Bayerische Landtag hat in erster Lesung einen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung beraten. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Überwachung elektronischer Fußfesseln auch bei häuslicher Gewalt geschaffen werden.
Ab dem 1. Juli 2027 soll eine neue Regelung im Gewaltschutzgesetz Familiengerichten ermöglichen, in Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anzuordnen. Die länderübergreifende Überwachung übernimmt die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen, deren Zuständigkeiten durch den Staatsvertrag erweitert werden.
Vorgesehen ist auch der Einsatz des sogenannten spanischen Modells. Dabei können gefährdete Personen freiwillig einen GPS-Tracker tragen. Nähert sich der überwachte Täter, werden die bedrohte Person und die zuständigen Stellen gewarnt, sodass die Polizei frühzeitig eingreifen kann.
Bayerns Justizminister Josef Schmid begrüßte die geplante Neuregelung. Die elektronische Fußfessel könne helfen, gewalttätige ehemalige Partner und Stalker fernzuhalten. Allein in Bayern seien im vergangenen Jahr fast 20.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt geworden.





