Laut aktueller Kriminalitätsstatistik des Bundesinnenministeriums für 2022 erhöhte sich die Zahl der tatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren um 33,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert bereits mehrfach die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Am Donnerstag hat die AfD-Bundestagsfraktion erstmals den „Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität“ (Drs. 20/6194) in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz:

„Der geplante und verabredete Mord von einer Zwölf- und einer Dreizehnjährigen an einer Freundin in Freudenberg stellt eine Zäsur dar und muss zum Umdenken hinsichtlich der Bewertung von Straftaten durch Kinder führen. Es reicht eben nicht aus, solche Täter psychotherapeutisch zu betreuen. Auch präventive Programme an Schulen helfen hier nicht weiter. Kinderkriminalität ist kein Einzelfall. Eine möglichst frühe Sanktionierung strafbarer Handlungen ist dabei auch im wohlverstandenen Interesse der kindlichen Täter selbst, da die wenigsten kriminellen Karrieren direkt mit Vergewaltigung oder einem Tötungsdelikt beginnen.

Die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist deshalb dringend geboten. In vielen anderen Ländern werden Kinder unter vierzehn Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. In der Schweiz, in England, Wales und Nordirland sind Kinder ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem 12. Lebensjahr und in Griechenland und Schottland bereits mit 8 Jahren.“

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