Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe

Osnabrück, 4. Juni 2026 (JPD) Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat zwei Eilanträge einer Naturschutzvereinigung gegen Abschussgenehmigungen für jeweils zwei Wölfe abgelehnt. Die Genehmigungen waren von den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland nach dem Bundesjagdgesetz erlassen worden und bis zum 15. Juni 2026 befristet. Ziel der Maßnahmen ist die Verhinderung weiterer landwirtschaftlicher Schäden nach mutmaßlichen Wolfsrissen.

Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Abschussgenehmigungen für Wölfe nach BJagdG

Die Anträge richteten sich gegen die sofortige Vollziehung der Bescheide vom 7. Mai 2026. Die Naturschutzvereinigung begehrte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Zuvor waren bereits Anträge auf Erlass einer Zwischenverfügung sowie Beschwerden vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben.

Das Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf die Einschätzungen der Landkreise in den angegriffenen Bescheiden. Die von der Antragstellerin vorgebrachten Zweifel, wonach die Schäden nicht auf Wölfe, sondern auf Hunde zurückzuführen seien, griffen nach Aktenlage nicht durch. Auch die rechtlichen Einwände, insbesondere unter Verweis auf Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH-Richtlinie, überzeugten die Kammer nicht.

Nach Auffassung des Gerichts sei im vorliegenden Fall das Bundesjagdgesetz maßgeblich. Zudem sei eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch die Entnahme einzelner Tiere derzeit fernliegend. Auch Alternativen zur Abschussgenehmigung seien von der Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt worden oder sonst ersichtlich.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner