Der Abbruch des Verfahrens zur Besetzung der Präsidentenstelle der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover durch das Präsidium der Hochschule war nach Auffassung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover rechtswidrig. Mit Beschluss vom 21. März 2024 verpflichtete das Gericht die Musikhochschule im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, das Auswahlverfahren für diese Stelle fortzusetzen.
Gegen den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens hatte sich ein Bewerber für die Präsidentenstelle mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gewendet. Er war zuvor vom Senat der Musikhochschule mit Stimmenmehrheit für diese Position gewählt worden. Nach der im Juli 2023 erfolgten Wahl hatte das Hochschulpräsidium allerdings im Wege der Rechtsaufsicht das Auswahlverfahren mit der Begründung abgebrochen, dem Senat seien bei der Wahl Verfahrensfehler unterlaufen.
Ob dem Senat der Musikhochschule Verfahrensfehler tatsächlich unterlaufen sind, ließ das Gericht im Ergebnis offen. Jedenfalls würden die vom Präsidium angeführten Fehler – wenn sie denn vorliegen – nicht zum Abbruch des ganzen Verfahrens berechtigen, weil sie geheilt werden könnten. In diesem Fall müsse der Senat nur den Wahlakt wiederholen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Az: 2 B 5534/23
(c) VG Hannover, 25.03.2024