
Schwerin, 16. Juli 2026 (JPD). Die Veranstalter des Festivals „Jamel rockt den Förster“ und die betroffene Gemeinde haben sich über die Pacht für das genutzte Festivalgelände geeinigt. Der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ist damit durch Vergleich beendet.
Die Veranstalter hatten die Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Pacht verlangt. In der mündlichen Verhandlung verständigten sich die Beteiligten auf die Höhe der Zahlungen für die Jahre 2025 und 2026 sowie für die Folgejahre.
Pacht auch bei Versammlung grundsätzlich möglich
Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass eine Pacht grundsätzlich auch dann erhoben werden könne, wenn das Festival als Versammlung einzustufen sei. Auf dieser Grundlage einigten sich die Beteiligten über die tatsächlich nutzbare Fläche und schlossen eine entsprechende Pachtvereinbarung.
Mit dem Vergleich wurden auch bereits anhängige Verfahren über die Grundstücksnutzung im Jahr 2026 erledigt. Frühere versammlungsrechtliche Entscheidungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Verwaltungsgericht Schwerin – 3 A 1316/25 SN



