Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Verfassungsgerichtshof in Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf zielte, dem Landtag Nordrhein-Westfalen aufzugeben, die dritte Lesung zum Entwurf des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Die Entscheidung ist mit 4 zu 3 Stimmen ergangen.
Der Antragsteller, ein Mitglied der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren und insbesondere die beabsichtigte dritte Lesung des Gesetzentwurfs am 15. Dezember 2023 in seinen Rechten als Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen verletzt. Er macht im Kern geltend, die Einbringung eines zwölf Seiten umfassenden Änderungsantrags zum ursprünglichen Gesetzentwurf durch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst am 12. Dezember 2023 lasse eine verantwortliche Mitwirkung an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments in der Kürze der Zeit nicht zu.
Den Eilantrag hatte der Antragsteller mit einem Antrag zur Auslegung der Landesverfassung über den Umfang seiner Rechte und Pflichten als Abgeordneter (VerfGH 116/23) verbunden. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung ohne Begründung bekanntgegeben, die den Beteiligten gesondert übermittelt wird.
VerfGH 117/23