Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am heutigen Tag über eine Klage des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Zusammenhang mit medialen Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück entschieden. 

Es ist gut, dass Rechtsfragen aus dem Verwaltungsrecht durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden. Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück gibt hilfreiche Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wird das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig analysieren und hieraus auch die erforderlichen Schlussfolgerungen für die zukünftige Pressearbeit ziehen. 

Für das hier geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren hat die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts keine Auswirkungen. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Osnabrück, Pressemitteilung vom 08. Juni 2022

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