Das am 10. Dezember 1844 in Hartford (Connecticut) erstmals zur Betäubung bei Zahnoperationen zur Schau gestellte Distickstoffmonoxid soll je nach Charakter der damit berauschten Probanden bei Inhalation Lachen, Singen, Tanzen, Reden oder Prügeln bewirken können. Autofahren fehlt offensichtlich zutreffenderweise in dieser Aufzählung, und deshalb muss sich ein 20-Jähriger nach Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin nun vor dem Jugendrichter wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Am 23. Mai 2023 soll er sich mit Lachgas berauscht haben und anschließend nachts die Schnellerstraße entlanggefahren sein. Dabei soll er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und insgesamt drei andere Fahrzeuge gerammt haben. Der so entstandene Schaden beläuft sich auf 28.750 Euro.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 02.01.2024

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