Gegen drei Berliner Hawaladare im Alter von 52, 53 und 56 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der gemeinschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Verstößen gegen das Zahlungsdienstleistungsgesetz und das Kreditwirtschaftsgesetz An- klage zum Landgericht Berlin erhoben.

Die Angeschuldigten sollen sich spätestens seit dem 6. März 2022 dem System des sog. „Ha- wala-Bankings“ angeschlossen und durch 160 Transaktionen mehr als 2,5 Millionen Euro transferiert haben. Das „Hawala-Banking“ basiert dabei auf großem Vertrauen der Nutzer in Akteure wie die Angeschuldigten. Denn die Nutzer geben bei einem Hawaladar einen be- stimmten Geldbetrag ab, der andernorts an eine andere Person ausgezahlt werden soll. Die Hawaladare nehmen das Geld entgegen und informieren einen Hawalarenkollegen im In- oder Ausland, der dann die Auszahlung vornimmt.

Überprüfungen der Herkunft des Geldes oder etwaiger steuerlicher Verpflichtungen erfolgen nicht, ebenso wenig werden die Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert. Faktisch sollen die Angeschuldigten so als Bankinstitute fungiert haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Für die von ihnen vorgenommenen Transaktionen, die sich zwischen 135 und 310.000 Euro bewegten, sollen sie Provisionen in Höhe von insgesamt 98.906 Euro erhalten haben.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 27.09.2023

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