
Berlin, 30. Oktober 2026 (JPD) – Das Amtsgericht Tiergarten hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl gegen einen 42-jährigen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Korruption und des Geheimnisverrats erlassen. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Beamten wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2019 und Februar 2023 mehrfach unbefugt polizeiliche Erkenntnisse an einen Dritten weitergegeben und diesem die Teilnahme an Polizeieinsätzen ermöglicht zu haben. Die betreffende Person soll im Gegenzug Informationen aus der kriminellen Szene geliefert haben, die zur Einleitung von Ermittlungen gegen weitere Personen geführt haben sollen. Als Gegenleistung für den Geheimnisverrat sollen bei gemeinsamen Treffen Getränkekosten übernommen worden sein.
Der Polizeibeamte äußert sich nicht zu den Vorwürfen. Nach deren Bekanntwerden wurde er vom Dienst freigestellt und mit einem vorläufigen Dienstausübungsverbot belegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.





