Gegen einen 35-jährigen Journalisten, der unter anderem als Chefredakteur und Projektleiter der Transparenz- und Rechercheplattform „FragDenStaat“ tätig ist, hat die Staatsanwaltschaft Berlin am 25. Januar 2024 Anklage wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen zum Landgericht Berlin erhoben.

Der Angeschuldigte soll bei „FragDenStaat“ drei Beschlüsse des Amtsgerichts München im Wortlaut aus einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Klimaaktivist:innen der „Letzten Generation“ veröffentlicht haben. Dass diese Veröffentlichung gegen § 353d des Strafgesetzbuches verstoßen haben dürfte, soll ihm dabei bewusst gewesen sein. Der Angeschuldigte geht davon aus, dass die Strafvorschrift des § 353d StGB gegen das höherrangige Recht von Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt und will dies im Rahmen des Instanzenzugs von den Gerichten überprüfen lassen.

Die Anklageerhebung zum Landgericht erfolgte vor diesem Hintergrund nicht in Hinblick auf eine etwaige Straferwartung, sondern da den aufgeworfenen Rechtsfragen eine besondere Bedeutung in Hinblick auf die Pressefreiheit zukommt. Insofern wäre die nächste Instanz im Rahmen eines Revisionsverfahrens bereits der Bundesgerichtshof, so dass jedenfalls eine bundeseinheitlich anzuwendende Bewertung der Rechtsfragen durch die Fachgerichte erfolgen würde.

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