Zwei Beschuldigte sollen etwa fünfzig Bäume im Naturschutzgebiet fällen lassen haben und müssen sich deshalb nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage wegen gemeinschaftlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete erhoben.
Zwischen Februar und März 2019 sollen zwei der Eigentümer des im Naturschutzgebiet „Müggelspree-Müggelsee“ gelegenen Grundstücks die Rodung von etwa fünfzig Bäume veranlasst haben. In dem als Natura 2000-Gebiet ausgewiesenen Gebiet sind solche Eingriffe grundsätzlich verboten und allenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Laut Anklage war dies den Angeschuldigten, einer heute 71-jährigen Rechtsanwältin und einem heute 46-jährigen Maurer- und Betonmeister, auch bewusst. Durch die Rodung sollen die artenreiche Vegetation des Biotops und der Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten dauerhaft zerstört worden sein – was mutmaßlich durch die von den Angeschuldigten wohl beabsichtigte Bebauung des Grundstücks mit einem Haus und einem Bootsanlegesteg noch manifestiert würde.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 28.11.2023