
Berlin, 7. Juli 2026 (JPD). Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Zusammenhang mit der Insolvenz der SIGNA-Gruppe Anklage gegen vier frühere Beschäftigte erhoben. Die inzwischen 39, 42, 45 und 50 Jahre alten Angeschuldigten müssen sich vor dem Landgericht Berlin I verantworten. Dem 50-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Untreue in vier Fällen vor, den drei weiteren Angeschuldigten Beihilfe dazu in zwei beziehungsweise vier Fällen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die 50, 45 und 42 Jahre alten Angeschuldigten im ersten Halbjahr 2023 jeweils vertretungsberechtigt für mehrere unterschiedliche Gesellschaften der SIGNA-Gruppe in Europa. Die 39 Jahre alte Angeschuldigte soll in führender Position innerhalb der Gruppe tätig und Geschäftsführerin einer SIGNA-Gesellschaft in Deutschland gewesen sein.
Der 50-Jährige wurde den Angaben zufolge im Januar 2023 als Vertretungsberechtigter einer GmbH & Co. KG eingesetzt, die innerhalb der SIGNA-Gruppe zur Entwicklung einer Immobilie gegründet worden war. Im selben Monat erhielt diese Gesellschaft zweckgebundene Darlehen in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro. Die Gelder stammten von Gesellschaftern der GmbH & Co. KG, die nicht zur SIGNA-Gruppe gehörten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen vor, zwischen Januar und Mai 2023 mittels vier Überweisungen unbefugt und ohne Kenntnis der Darlehensgeber Gelder an andere Gesellschaften der SIGNA-Gruppe transferiert zu haben. Der 45 Jahre alte Angeschuldigte soll als Verfügungsberechtigter der genutzten Konten jeweils Hilfe geleistet haben.
Die 42 und 39 Jahre alten Angeschuldigten sollen bei zwei Überweisungen unterstützt haben, indem sie die Durchführung der veranlassten Überweisungen durch Mitarbeiter der SIGNA-Gruppe koordiniert und überwacht haben. Von den überwiesenen Beträgen sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft letztlich mehr als 8,4 Millionen Euro nicht an die GmbH & Co. KG zurückgezahlt worden sein.
Gegen den 50-Jährigen war zunächst ein Haftbefehl erwirkt worden. Dieser wurde am 26. März 2026 vollstreckt, noch am selben Tag aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Angeschuldigten haben sich laut Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin I zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.





