
Hannover, 8. Juni 2026 (JPD) Ein Schiffsarzt hat vor dem Sozialgericht Hannover keinen Anspruch auf die Anerkennung einer bei einem Basketballturnier erlittenen Knieverletzung als Arbeitsunfall. Das Gericht bestätigte mit Urteil vom 19. Mai 2026 die ablehnende Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Der Kläger hatte sich während des Endspiels eines freiwilligen Basketballturniers für Crewmitglieder auf einem Kreuzfahrtschiff verletzt. Er argumentierte, das Turnier sei vom Arbeitgeber organisiert worden und deshalb als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung versichert gewesen. Zudem habe er sich als Schiffsarzt auch in seiner Freizeit in ständiger Bereitschaft befunden. Ferner habe sich mit dem rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht.
Sozialgericht verneint Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit
Nach Auffassung der Kammer stand die Teilnahme am Turnier jedoch nicht in einem ausreichenden Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit. Zum Zeitpunkt des Unfalls habe der Kläger weder eine arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflicht erfüllt noch davon ausgehen können, eine solche Pflicht wahrzunehmen.
Auch eine Einordnung als versicherter Betriebssport oder als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung lehnte das Gericht ab. Das Turnier habe Wettkampfcharakter gehabt und sich lediglich an einen begrenzten Kreis basketballinteressierter Crewmitglieder gerichtet. Von rund 1.000 Besatzungsmitgliedern hätten lediglich etwa 100 Beschäftigte teilgenommen.
Ebenso verneinte das Gericht das Vorliegen einer besonderen schiffstypischen Gefahr. Der verwendete rutschhemmende Hallenboden habe den Unfall nicht wesentlich geprägt und sei mit Bodenverhältnissen in Sporthallen an Land vergleichbar. Die Verletzung sei daher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es trägt das Aktenzeichen S 58 U 169/23.






