Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Mit Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az.: 19 KLs 27/22) hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 32 Jahre alten Angeklagten sowie einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Diese Verurteilung wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen dürfen stattfinden
Ruhegeld von monatlich 8.900 EUR ab dem Ende der Befristung bis zum Beginn der Altersrente nicht sittenwidrig
Die für Versammlungsrecht zuständige 3. Kammer bestätigte heute in insgesamt fünf Eilverfahren (Az. 3 B 3/23, 3 B 4/23, 3 B 5/23, 3 B 6/23, 3 B 7/23) die von den Kreisen Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde (Antragsgegner) in Bescheiden vom 7. Januar 2024 ausgesprochenen zeitlichen Beschränkungen bzw. Untersagungen der von Mitgliedern des Vereins „Land schafft Verbindung SH+HH e.V.“
Das Amtsgericht Tiergarten – erweitertes Schöffengericht – hat in einem Prozess um einen gewaltsamen Angriff auf ein ZDF-Fernsehteam drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 28 Jahren und 34 Jahren der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte gegen alle Angeklagten Freiheitstrafen von zwei Jahren, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus müssen die Angeklagten jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5.000,- Euro als Schmerzensgeld bezahlen.
Abbilder des Führers der von der EU als terroristische Organisation eingestuften und in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, dürfen in einer Versammlung grundsätzlich nicht verwendet werden.
Angesichts der Vorgaben durch die nicht angegriffenen Auflagen und der Möglichkeit für Verkehrsteilnehmende, auf andere Straßen auszuweichen, sei nicht belegt, dass es zu einem im Hinblick auf die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit nicht mehr hinnehmbaren Erliegen oder einer massiven Behinderung des Verkehrsflusses komme.
operative Therapie eines grauen Stars im Ausland kann nicht als Notfallbehandlung qualifiziert werden
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag auf eine Beschwerde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz geändert. Eine Versammlung unter dem Motto »Bauerndemo« darf daher unter Auflagen in Sehma-Cranzahl stattfinden. Der Antragsteller wendet sich gegen das Verbot einer für den im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 von je 4.30 Uhr bis 17.00
M. muss sich wegen Tötung auf Verlangen verantworten. Am 16.07.2023 soll er seiner erheblich vorerkrankten Großmutter in Hamburg auf deren ausdrücklichen Wunsch hin sechs Tabletten des Medikaments Alprazolam verabreicht sowie ein heroinhaltiges Gemenge intravenös gespritzt haben. Die 72-Jährige M.L. verstarb daraufhin, wie von ihr und dem Angeklagten beabsichtigt, an einer akuten Heroinüberdosierung. Der Prozess gegen
Bereits am 30.12.2023 wurden zwei Männer bei dem Diebstahl einer Jeans im Wert von 50 Euro aus einem Würzburger Kaufhaus erwischt und vorläufig festgenommen. Da die Beiden bereits am Vortag Parfum im Wert von 840 Euro aus einer Würzburger Drogerie entwendet hatten, erließ die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl zur Sicherung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren. In der am 04.01.2023 durchgeführten Gerichtsverhandlung wurden die beiden geständigen Diebe jeweils zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung vom Amtsgericht Würzburg verurteilt.
Am 8. Januar 2024 beginnt um 9.00 Uhr in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg im Sicherungsverfahren die Hauptverhandlung gegen einen 60 Jahre alten Beschuldigten. Ihm wird vorgeworfen, am 27.07.2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit den Hauptaltar der St. Johanniskirche in Lüneburg in Brand gesteckt zu haben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit