Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Eingangsbelastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hierbei weiter gestiegen, wohingegen die Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen deutlich reduziert werden konnten.
Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied nun mit heute veröffentlichter Entscheidung das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Mit Beschluss vom 14. März 2025 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der Antragstellerin kein Anspruch auf Erbringung von medizinischen Leistungen im Bereich „Thoraxchirurgie“ zusteht. Bei der Antragstellerin handelt es sich um ein in Bielefeld ansässiges Klinikum. Ihr Leistungsspektrum erfasste in der Vergangenheit auch Eingriffe im Bereich „Thoraxchirurgie“, darunter fallen z.B. die Entfernung von Lungenlappen oder Lungenflügeln.
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht am Freitag, den 14. März 2025, in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat am 14.02.2024, Az. 4 KLs 32/22, einen nunmehr 47-jährigen Rechtsanwalt aus dem Landkreis Oldenburg wegen Betruges in 5 Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Am vergangenen Mittwochnachmittag konnte ein 23-jähriger Algerier festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt werden nachdem er Haschisch verkauft hatte. Im Beschleunigten Verfahren wurde er wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Schweinfurt verurteilt.
Der Krefelder Oberbürgermeister darf als Sitzungsleiter in Ratssitzungen die Redebeiträge von Ratsmitgliedern nicht politisch bewerten. Das hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts durch Urteil vom 14.03.2025 entschieden und damit der Klage eines Ratsmitglieds der AfD-Fraktion im Stadtrat stattgegeben.
Bundesverfassungsgericht: „Die Wahlperiode des alten Bundestages wird gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheidet allein der neue Bundestag.“ Zur Frage der Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz ergibt die vorzunehmende Folgenabwägung, dass die für ein Befassungsverbot sprechenden Gründe nicht überwiegen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, ein Krankenhaus in Wuppertal aus der Erbringung einer medizinischen Leistung, nämlich der Durchführung von Pankreaseingriffen, herauszunehmen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, ein Krankenhaus in Wesel aus der Erbringung bestimmter medizinischer Leistungen herauszunehmen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Mit Beschluss von heute hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Eilantrag eines Nachbarn gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Neubau einer Tagespflegeeinrichtung mit integrativem Café sowie 64 „betreubaren“ Wohnungen einschließlich einerTiefgarage und insgesamt 47 Einstellplätze abgelehnt.
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt. Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.