Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die nunmehr 23-Jährige Frau soll sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde bei zwei Kliniken in Debstedt und Meppen beworben haben. In Meppen soll sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Unfallchirurgie zumindest an 7 Patienten eigenverantwortlich tätig geworden sein. Deswegen wurde sie vom Landgericht Osnabrück wegen Betruges in Tateinheit mit unbefugtem Führen der Berufungsbezeichnung Arzt in zwei Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen und ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 13. März 2025 die aufschiebende Wirkung einer Klage der Betreiberin eines „Automatenshops“ gegen die Beschränkung der Öffnung an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden durch die Stadt Papenburg wiederhergestellt (Az.: 7 ME 7/25).
Das Finanzgericht Münster legt seine Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2024 vor: Im Jahr 2024 sind insgesamt 2.518 Verfahren (Klagen, Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, sonstige Verfahren) eingegangen. Im gleichen Zeitraum wurden 2.918 Verfahren einer Erledigung zugeführt.
Der Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der Bussonderfahrstreifen gewährleiste ein verlässliches und pünktliches Angebot des ÖPNV, was diesen attraktiver mache und Verkehrsteilnehmer dazu motiviere, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dadurch würden der Verkehr und die mit ihm einhergehenden CO-2 Emissionen insgesamt reduziert, was zum Klimaschutz beitrage
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 17. März 2025 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die für den 18. März 2025 geplante Abschiebung des Antragstellers in den Irak vorläufig auszusetzen.
Die Hochspannungsleitung zwischen Oberoderwitz und Lawalde/Lauba darf gebaut werden. Der 7. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 5. März 2025 mit heute bekannt gegebenem Urteil eine Klage betroffener Grundstückseigentümer abgewiesen.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19a Abs. 2 GWB).
Die Beschwerdeführerin begehrte erfolglos die steuerliche Berücksichtigung eines Aufwandes aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage. In seiner Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde habe der Bundesfinanzhof die Darlegungsanforderungen für die Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde überspannt.
Das Landgericht Stuttgart wollte das Verfahren gegen den Querdenken Initiator Michael Ballweg wegen geringer Schuld einstellen. Da die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung verweigerte geht das Verfahren jedoch wie geplant weiter. Nach Auffassung des Gerichts seien die Betrugs- und Steuerhinterziehungstaten nach bisherigem Stand der Beweisaufnahme nicht nachweisbar.
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden. Das jeweilige Vorbringen der Antragstellenden enthält keine Gesichtspunkte, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung zum Beschluss des Senats vom 13. März 2025 die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen.
Das Sozialgericht Hannover hat den Eilantrag einer ausländischen Staatsangehörigen auf Übernahme von Kosten ihrer Brustkrebstherapie in Deutschland in Höhe von etwa 80.000 € abgelehnt. Das Sozialgericht begründete im Eilverfahren seine Entscheidung im Wesentlichen damit, die Antragstellerin verfüge weder über ein Aufenthaltsrecht noch liege ein Härtefall vor, der eine Kostenübernahme durch die Sozialbehörde rechtfertigen könnte.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Krankenhaus in Mülheim/Ruhr auch weiterhin die Fachabteilung Allgemeine Neurologie nicht zuzuweisen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.