Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Nach deren feierlichen Enthüllung am 12. Mai 2025 im Nürnberger Justizpalast erinnern fortan vier Tafeln im Nürnberger Justizgebäude und zukünftig zwei Tafeln im Justizausbildungszentrum an ermordete jüdische Juristen sowie an Persönlichkeiten, die maßgeblich zu den Nürnberger Prozessen und der damit verbundenen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen beitrugen.
Der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 12. Mai 2025 das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. September 2022 (Az. 3 K 1468/20.DA) bestätigt, wonach bei dem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne eine hierfür vorliegende Ausnahmegenehmigung keine Gesichtsvollverschleierung in Form eines Niqabs getragen werden darf.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 8. Mai 2025, der den Beteiligten am 9. Mai 2025 bekanntgegeben wurde (Az.: 3 B 1317/25 SN), einen Eilantrag betreffend die Nutzungsüberlassung von Flächen für die Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt. Die Gemeinde verlangt in diesem Jahr erstmals ein Nutzungsentgelt (7.870 Euro). Ein entsprechendes Vertragsangebot hat der veranstaltende und hier antragstellende Verein unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit bisher nicht angenommen.
Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL und der Amtschef des Ministeriums Elmar Steinbacher haben den Präsidenten des Sozialgerichts Mannheim Jörg Herth in den Ruhestand verabschiedet.
Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat zum einen – wegen des in Dänemark ergangenen Beschlusses zum Sorgerecht – bereits keine für die Beschwerdeführerin noch rechtlich belastenden Wirkungen der deutschen Entscheidungen und zum anderen keine Verletzung von Grundrechten der Mutter durch diese Entscheidungen erkennen können.
Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. Mai 2025) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in den Landkreisen Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz), Mittelsachsen (Sachsen) und Oder-Spree (Brandenburg).
Das Landgericht Weiden i.d.OPf. hatte die drei Angeklagten wegen Betruges zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt erfasste die Verurteilung mehr als 16.000 geschädigte Arbeitnehmer bundesweit, die mehr als 6,7 Millionen Euro an die Genossenschaft gezahlt hatten.
Aufgrund der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass die Klägerin die SMS-Tan grob fahrlässig an Dritte weitergegeben haben muss, weshalb ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen die Klägerin in gleicher Höhe bestehe, mit dem die Bank aufgerechnet habe.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg führten die zur Tatzeit teils jugendlichen, teils heranwachsenden Angeklagten in der Nacht des 19. September 2020 in vier unterschiedlichen personellen Konstellationen und an unterschiedlichen Orten im Hamburger Stadtpark überwiegend Oralverkehr, teilweise auch Vaginalverkehr an der seinerzeit 15 Jahre alten Nebenklägerin durch, die ihnen bis dato unbekannt und erkennbar erheblich alkoholisiert war.
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz von Corinna Mahringer in einem Staatsschutzstrafverfahren gegen ein Mitglied der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ein Urteil verkündet. Der 70 Jahre alte Angeklagte, ein türkischer Staatsangehöriger mit kurdischer Volkszugehörigkeit, wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe setzte der Senat nicht zur Bewährung aus.
Am 5. Mai 2025 startete beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel als erstem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg die Pilotphase der elektronischen Aktenführung. Erstmals wird die elektronische Akte (eAkte) in allen Gerichtsbarkeiten sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes im Echtbetrieb zur alltäglichen Verfahrensbearbeitung eingesetzt.