Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden sind.
Der 9. Strafsenat des OLG München hat mit Beschluss vom 18.03.2025 die Ablehnung eines im Reichsbürgerprozesses gegen Christian W. hinzugezogenen Ergänzungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten Lina E. gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Dresden mit geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs und die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen. Das Oberlandesgericht hat die Angeklagte unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einer Mehrzahl von Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt am 26. März 2025 um 9:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte im Alter von 26 bis 45 Jahren wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie der Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem angedachten Verkauf von Bücherreihen, Lexikonsammlungen oder Nachdrucken historischer Bücher (sog. „Faksimiles“).
„Dank des unermüdlichen Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte der weiterhin hohe Arbeitsanfall des Jahres 2024 gut bewältigt werden. Für das große Engagement bin ich allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar und sehe das Oberlandesgericht für die Zukunft gut aufgestellt“, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg Dr. Karin Angerer.
Die kurz nach einer dienstlich veranlassten Hepatitis-A/B-Schutzimpfung diagnostizierte Erkrankung eines Soldaten an Multipler Sklerose stellt keine Wehrdienstbeschädigung dar, da die Impfung und die Erkrankung medizinisch nicht in Zusammenhang zu bringen sind.
Die von einer Ärztin vor einer Feuerbestattung durchgeführte zweite Leichenschau stellt keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Wesentliches Argument für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit war für das Gericht, dass es sich bei der sog. zweiten Leichenschau um einen Hoheitsakt handelt.
Das Landgericht Ulm hat einen neuen Präsidenten: Am 18. März 2025 überreichte der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher die Ernennungsurkunde im Rahmen einer Feierstunde an Matthias Grundke.
Auch wenn die Corona-Pandemie trotz fortdauerndem Infektionsgeschehen glücklicherweise im Wesentlichen der Vergangenheit angehört, dauern ihre gesundheitlichen Auswirkungen für viele Menschen – insbesondere in Form des sogenannten Post-Covid-Syndroms – an und stellen auch die Sozialleistungsträger und die Sozialgerichtsbarkeit vor Herausforderungen. Dies wurde in der Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 18. März 2025 deutlich.
Justizstaatssekretärin Tanja Eichner: „Es ist mir eine große Freude, dass wir rund zwei Jahre nach dem Start dieses innovativen Modells bereits mehr als 100 Brückenassessorinnen und Brückenassessoren einstellen konnten“
Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier immanente Unberechenbarkeit und Gefahr keinem anderen Schaden zufügt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf durch Bescheid vom 16. Dezember 2024 über den Versorgungsauftrag des Universitätsklinikums Essen (UKE) für Herztransplantationen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Danach hätte das UKE ab dem 1. April 2025 unter anderem keine eigenständigen Herztransplantationen mehr durchführen und abrechnen dürfen, sondern nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen und diese nur in Kooperation mit einem der beiden ausgewählten Herztransplantationszentren in Nordrhein-Westfalen.