Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Am 1. Juli 2025 verhandelt das Amtsgericht Westerstede den Fall einer 83-jährigen Frau, die ihren schwer kranken Ehemann auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin getötet haben soll. Laut Anklage wollte das Ehepaar gemeinsam aus dem Leben scheiden, was jedoch scheiterte, weil der Mann dazu körperlich nicht mehr in der Lage gewesen sei. Der Fall berührt zentrale Fragen des deutschen Strafrechts zur Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB.
Am 19. September 2025 verhandelt das Landgericht Berlin über eine Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf. Der Vermieter wirft der Partei vor, durch eine Wahlparty mit Fassadenprojektion und Zugangsbeschränkung anderer Nutzer gegen mietvertragliche Pflichten verstoßen zu haben. Die AfD bestreitet dies und verweist auf vertraglich erlaubte Nutzung.
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 25. September 2025 über die Frage, ob die Filmfigur „Miss Moneypenny“ aus der James-Bond-Reihe Werktitelschutz genießt. Die Klägerin geht gegen ein Unternehmen vor, das den Namen „MONEYPENNY“ für Sekretariatsdienste nutzt, und fordert unter anderem Unterlassung und Schadensersatz. Nachdem die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, wird nun in letzter Instanz über die titelschutzrechtliche Schutzfähigkeit der Figur entschieden.
Die Stadt Essen darf die im Oktober 2024 angeordneten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf der Rüttenscheider Straße vorläufig wieder in Kraft setzen. Das Oberverwaltungsgericht NRW gab der Beschwerde der Stadt gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen statt. Nach Auffassung des Gerichts bestehen Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage, die verkehrsregelnde Eingriffe rechtfertigen könnten, insbesondere angesichts des hohen Kfz-Aufkommens und zweier Unfallhäufungsstellen.
Das Amtsgericht Würzburg hat einen 24-jährigen algerischen Staatsangehörigen wegen mehrfachen Diebstahls sowie räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfene sexuelle Belästigung einer Artistin beim Circus Krone wurde mangels Beweismitteln eingestellt. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung unter anderem ein umfassendes Geständnis, fehlende Vorstrafen sowie die erlittene Untersuchungshaft.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Bundesinnenministerium im Juni 2024 verhängte Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation als rechtswidrig aufgehoben. Zwar sieht das Gericht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen im Umfeld des Magazins, insbesondere durch die Unterstützung des „Remigrationskonzepts“, doch erreichten diese nicht die notwendige Intensität, um ein Vereinsverbot zu rechtfertigen. Die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gaben letztlich den Ausschlag gegen das Verbot.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der AfD-Fraktion zur angeblich fehlenden Beschlussfähigkeit des Bundestages in mehreren Sitzungen als unzulässig verworfen. Die Fraktion hatte beanstandet, dass kein Hammelsprung zur Stimmenzählung durchgeführt wurde, konnte jedoch weder eine fristgerechte Antragstellung noch eine hinreichend begründete Rechtsverletzung darlegen. Auch der Vorwurf einer geheimen Absprache im Bundestagspräsidium blieb unsubstantiiert.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Zulassungsstellen bei US-Importfahrzeugen den 1. Juli des Baujahres als fiktives Erstzulassungsdatum eintragen dürfen, wenn das tatsächliche Datum unbekannt ist (Urt. v. 20.06.2025, Az. 14 K 120/24). Grundlage ist eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift, die eine rechtssichere und gleichmäßige Zulassungspraxis gewährleisten soll. Die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin müssen laut Gericht hinter diesem öffentlichen Interesse zurücktreten.
Mit rund 350 Gästen eröffnete Dr. Christine Fuchsloch die 57. Richterwoche des Bundessozialgerichts unter dem Leitmotiv „Widerstandskraft und Entwicklungsoffenheit des Sozialstaats“. In den kommenden Tagen diskutieren Fachleute aus Justiz, Verwaltung und Gesellschaft über notwendige Reformen und die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats. Andrea Nahles warb in ihrer Festrede für mehr digitale Innovation, etwa durch KI-gestützte Verwaltungsverfahren, und forderte mutige, rechtlich fundierte Veränderungen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Eilanträge mehrerer Grundstückseigentümer in Hohenprießnitz gegen behördliche Anordnungen zur Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners abgelehnt. Das Gericht betonte die erhebliche Gesundheitsgefahr durch die Brennhaare der Raupen und sah die Eigentümer rechtmäßig als Verantwortliche zur Gefahrenbeseitigung an. Günstigere Alternativen wie Warnschilder oder Absperrungen wurden als ungeeignet bewertet; die Maßnahmen seien zumutbar und im öffentlichen Interesse dringend erforderlich.
Die Bauarbeiten für ein Einrichtungshaus in Rangsdorf dürfen fortgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Eilverfahren entschieden.
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Kundin kein Widerrufsrecht zusteht, wenn sie individuell gefertigte Möbel in Auftrag gibt. Im konkreten Fall hatte die Klägerin einen maßgefertigten Schlafzimmerschrank per E-Mail beauftragt, den Auftrag aber nach Fertigstellung widerrufen. Das Gericht stellte klar, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Produkten gemäß § 312g Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist und verurteilte die Kundin zur Zahlung der erbrachten Leistungen.