Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Mit Eilbeschluss vom 16. April 2025 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen der Stadt Braunfels aufgegeben, vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des am 27. März 2025 eingereichten Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ keine Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen im Braunfelser Wald zu unterzeichnen.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat einen Eilantrag abgelehnt, den die Betreiber der Veranstaltungsräume in der Alten Dorfschule in Burgdorf/Heeßel gestellt hatten. Mit ihrem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wollten die Betreiber verhindern, dass eine seitens der Stadt Burgdorf ausgesprochene Beschränkung der Nutzung sofort eintritt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige –wie in Zeiten der Corona-Pandemie– (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen Bestechlichkeit in 86 Fällen, Untreue in 54 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem hat es gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 532.906,77 € angeordnet, um den Wert der vereinnahmten Bestechungsgelder abzuschöpfen.
Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video erzielten Einnahmen einziehen? Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dies in seiner Entscheidung vom 09. August 2024 bejaht.
Der Präsident des Landgerichts Dresden, Klaus Rövekamp, tritt mit Ablauf des 30. April 2025 in den Ruhestand
Der Senat hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers, den die Verteidigung gerügt hatte, aufgehoben. Die Vorsitzende der Jugendkammer durfte nicht mehr mitwirken, nachdem sie sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche und tatsächliche Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen hatte.
Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben. Asylanträge dieses Personenkreises in Deutschland können daher nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Griechenland grundsätzlich geklärt.
Damit werden neben dem Täter auch potentielle Opfer mit einem Tracker ausgestattet. Die Ausstattung erfolgt bei den Opfern auf freiwilliger Basis. Dadurch werden nicht nur der Standort des Gefährders und bestimmte Sperrzonen überwacht. Das System schlägt auch dann Alarm, wenn sich der Überwachte absichtlich oder unabsichtlich außerhalb der Sperrzonen einer gefährdeten Person nähert. Im Falle einer Alarmmeldung wird sofort die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde verständigt, die dann die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung für rechtmäßig erklärt. Der Mann soll das Vertrauen eines Gemeindemitglieds in einer „heiltherapeutischen Sitzung“ massiv missbraucht haben. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hatte ihn daraufhin entlassen.
Das Landgericht hat die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in dreizehn Fällen unter Einbeziehung rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatte zunächst vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht begehrt festzustellen, dass das Volksbegehren „Hamburg Enteignet“ nicht durchzuführen sei. Deren Initiatorinnen und Initiatoren haben jedoch mit Erklärung vom 1. Dezember 2024 ihre Volksinitiative zurückgenommen.