Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf staatenlose syrische Palästinenser wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Die Beschuldigten sollen als Mitglieder regimetreuer Milizen in Syrien unter anderem an Erschießungen von Demonstranten, Folter und der gewaltsamen Unterdrückung von Zivilisten in Yarmouk beteiligt gewesen sein.
Das Landgericht Berlin II hat der ehemaligen rbb-Intendantin Ruhegeld für Januar 2023 zugesprochen, sie jedoch zugleich zur Rückzahlung von rund 24.000 € wegen Pflichtverstößen verpflichtet. Weitere mögliche Rückforderungen in Millionenhöhe wurden dem Grunde nach bejaht, die genaue Höhe soll später entschieden werden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Einwand unzureichender Alimentation grundsätzlich im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht werden muss, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Nur eine von vier Klagen hatte wegen einer irreführenden Bezügemitteilung aus dem Jahr 2011 Erfolg; ein Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ihre lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes an einer Lehrerin auf der A9 verworfen. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig; bei einem der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mehrere Nebenbestimmungen und die Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte in Aßlar aufgehoben. Die Auflagen seien teils ohne gesetzliche Grundlage erfolgt und die kurze Befristung könne die Ausübung der Erlaubnis faktisch unmöglich machen.
Das OLG München hat die Pandemie-Ausschlussklausel der Union Reiseversicherung für intransparent und somit unwirksam erklärt. Versicherte, deren Corona-bedingte Schadensfälle abgelehnt wurden, können nun auf eine nachträgliche Prüfung und mögliche Erstattung hoffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zweier pharmazeutischer Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgewiesen. Die Eingriffe, insbesondere Herstellerabschlag und Preismoratorium, seien angesichts des Ziels der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage gegen die 33-jährige Duygu D. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Angeklagte soll sich 2015 dem IS in Syrien angeschlossen und dort mit ihrem Ehemann im Herrschaftsgebiet der Organisation gelebt haben; der Prozess beginnt am 2. September 2025.
Baden-Württemberg stärkt den Opferschutz durch eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen Justizministerium, Opferbeauftragtem der Landesregierung und dem Weissen Ring, mit besonderem Fokus auf die flächendeckende Einführung von Opferbeauftragten bei allen Staatsanwaltschaften. Diese übernehmen künftig zentrale Aufgaben in der Begleitung von Straftatopfern und der regionalen Koordination der Opferschutzarbeit.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon bei den „Prime Deal Days“ unzulässig mit irreführenden Preisangaben geworben hat, weil die Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen waren. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und stärkt die Transparenzpflicht bei Preiswerbung.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter wie Primacall keine vorzeitigen Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus vereinbaren dürfen. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und bestätigt, dass auch nachträgliche Verlängerungen zur anfänglichen Mindestvertragslaufzeit zählen.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat dem Bundesfinanzhof ihren Antrittsbesuch abgestattet und sich dabei für moderne Arbeitsbedingungen an Deutschlands höchstem Steuergericht ausgesprochen. Im Austausch mit Präsident Thesling sowie Richterinnen und Richtern wurden aktuelle Fragen zur Finanzgerichtsbarkeit und zur geplanten Reform der Finanzgerichtsordnung erörtert.