Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen 26-jährigen aus Paderborn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung des IS erhoben. Der Mann soll Bombenbauanleitungen beschafft, Geld an IS-Strukturen überwiesen und eine Ausreise nach Syrien vorbereitet haben.
Das OLG Frankfurt hat einer jungen Klägerin eine Entschädigung von 3.000 € zugesprochen, weil eine Boulevardzeitung ohne ihre Einwilligung ein Foto veröffentlichte, das sie mit entblößter Brust auf dem Laufsteg zeigt. Die Veröffentlichung verletzte ihr Persönlichkeitsrecht, da die Entblößung offensichtlich unbeabsichtigt war und ihr entgegenstehender Wille ignoriert wurde.
Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der steuerlichen Gemeinnützigkeit sogenannter Servicekörperschaften mit dem EU-Beihilferecht vorgelegt. Sollte der EuGH die Steuerbegünstigung als wettbewerbsverzerrende Beihilfe nach Art. 107 AEUV einstufen, könnte § 57 Abs. 3 AO unanwendbar werden und betroffenen Gesellschaften die Gemeinnützigkeit entzogen werden.
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein künstlich hergestelltes Hundehalsband nicht als „Apfelleder“ beworben werden darf, da dies Verbraucher über die Materialeigenschaft irreführen kann. Die Bezeichnung suggeriere echtes Leder, obwohl das Produkt aus Rückständen der Fruchtsaftindustrie besteht; ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht zulässig (§ 542 ZPO).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Publikumswerbung für Medizinprodukte – wie etwa Hörgeräte – eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € unzulässig ist. Die Wertgrenze für zulässige Werbegaben liegt bei geringwertigen Kleinigkeiten und darf die Grenze von 1 € nicht überschreiten.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Palästina-Protestcamp vor dem Kanzleramt wieder stattfinden darf, jedoch unter strengen Lärmschutzauflagen ohne lautstarke Hilfsmittel wie Lautsprecher oder Trommeln. Die Verlegung der Versammlung durch die Polizei war demnach unverhältnismäßig; eine Beschwerde der Polizei ist beim OVG anhängig.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Arzneimittelpreisbindung nach § 78 AMG auf Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Staaten nicht anwendbar ist und damit Bonuszahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch eine niederländische Apotheke nicht wettbewerbswidrig waren. Die Regelung verstößt gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit und konnte daher keine Grundlage für ein Verbot sein.
Das Sozialgericht München hat entschieden, dass die gewerbliche Vermittlung von Videosprechstunden grundsätzlich zulässig ist, aber klare Grenzen einhalten muss – etwa bei Werbung, Auswahl der behandelnden Ärzte und dem Umgang mit Patientendaten. Der Slogan „Tschüss Wartezimmer“ wurde ebenso beanstandet wie die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten durch das Vermittlungsunternehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG eingestellt, da die Richtervorlage des Bundesfinanzhofs formalen Anforderungen nicht genügte. Die Vorlage bezog sich auf die umstrittene steuerliche Vorrangregelung gegenüber Doppelbesteuerungsabkommen, war jedoch im Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Aberkennung des Mandats eines Gemeindevertreters in Wenningstedt-Braderup rechtswidrig war. Die Gemeinde durfte das Mandat nicht wegen möglicher Wahlunregelmäßigkeiten entziehen, da das Gesetz dafür keine Grundlage bietet.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier früherer Rocker gegen ihre erneute Verurteilung nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 verworfen. Das Urteil wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung ist damit rechtskräftig.
Die Verurteilung einer Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung nach der tödlichen Verwechslung von Lidocain und Glucose ist nun rechtskräftig. Der BGH stellte das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein, bestätigte aber die übrige Freiheitsstrafe auf Bewährung.