Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte das von der Polizei ausgesprochene Kirmesverbot für einen 16-Jährigen. Wegen seiner Vorgeschichte und seines Gewaltpotenzials bestehe die Gefahr weiterer Straftaten.
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen die Corona-Verordnung von 2020 größtenteils abgewiesen. Nur einzelne Bestimmungen zur Maskenpflicht wurden wegen unklarer Formulierungen aufgehoben.
Ein 24-Jähriger wurde in Hannover wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall zu über zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass es um Abtreibungskliniken keine pauschale Bannmeile gibt. Versammlungen sind nur einzuschränken, wenn nachweislich unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird.
Die Verurteilungen wegen der Silvester-Krawalle in Bonn-Medinghoven sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten und bestätigte die Urteile des Landgerichts Bonn.
Das Landgericht Berlin II hat die AfD verpflichtet, ihre Bundesgeschäftsstelle bis Ende 2026 zu räumen. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Die AfD wertet das Urteil als Erfolg und kündigt den Umzug in neue Räumlichkeiten an.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht verhandelt am 30. September 2025 über die Berufung im Verfahren Machnig gegen Freistaat Thüringen. Der ehemalige Wirtschaftsminister wehrt sich gegen die Rückforderung von Amtsbezügen.
Das Landgericht München I hat einen 45-jährigen Mann wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls und Körperverletzung zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat PUMA im Markenrechtsstreit teilweise Recht gegeben. Zwei Schuhmodelle einer spanischen Herstellerin verletzen die geschützte Bildmarke, ein drittes Modell hingegen nicht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Volkswagen unzulässige Abschalteinrichtungen beim Golf Plus TDI einsetzte. Das KBA muss das Unternehmen nun zu Abhilfemaßnahmen verpflichten. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof feiert 30 Jahre Außensenate in Ansbach. Staatsminister Joachim Herrmann und weitere Gäste würdigten die Entwicklung des Standorts und die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Rechtsstaat.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG wegen Krankheit zählt ausschließlich die Erkrankung des Antragstellers. Weitere Ursachen für die fehlende Erwerbstätigkeit bleiben unberücksichtigt. Das Urteil wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.