Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat einen sächsischen Polizeibeamten wegen Aufrufs zu Corona-Verstößen und staatskritischer Äußerungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht sah das erforderliche Vertrauen in seine Amtsausübung als endgültig zerstört an; gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat das Auswahlverfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle am Amtsgericht Gießen vorläufig gestoppt und dem Hessischen Justizministerium eine erneute, nachvollziehbar begründete Entscheidung aufgegeben. Die gerichtliche Überprüfung stellte Mängel bei der Beurteilung der Bewerber fest, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun über die Beschwerde des Landes Hessen entscheidet.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung der AfD-Fraktion den Ergebnisbericht der externen Qualitätskontrolle der GIZ für 2018 zugänglich machen muss. Die Ablehnung durch das BMZ sei rechtswidrig gewesen, da eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichend dargelegt wurde.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat vorläufig die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen das geplante Gewerbegebiet „Hintere Mult“ in Weinheim festgestellt und der Stadt untersagt, das Bebauungsplanverfahren vorerst weiterzuführen. Das Gericht sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zulässigkeit des Begehrens und will eine faktische Erledigung durch Zeitablauf verhindern.
Das Landgericht München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer Münchner Bank zur Zahlung von einer Million Euro sowie zum Ersatz sämtlicher Schäden aus einem risikobehafteten Steuerstrukturmodell verurteilt. Die Kammer bejahte eine Pflichtverletzung nach dem Aktiengesetz und sah das Handeln des Beklagten als mitursächlich für die Insolvenz der Bank an.
Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Münsterland und ein Mitangeklagter wurden wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit kommunalen Bauprojekten unrechtmäßige Vereinbarungen getroffen hatten. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen verworfen – das Urteil ist rechtskräftig.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Kapitalertragsteuer auf Dividenden an eine japanische Muttergesellschaft vorgelegt, insbesondere zur Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach EU-Recht. Hintergrund ist eine mögliche unionsrechtswidrige Benachteiligung durch den abgeltenden Steuerabzug infolge geänderter japanischer Vorschriften.
Der Verkehrsverbund Rhein-Mosel muss einem Journalisten Auskunft über seine Finanzen erteilen, nachdem dieser Fragen zu einer 10.000-Euro-Spende an das Westerwälder Krimifestival gestellt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte, dass es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt und der Auskunftsanspruch aus dem Landesmediengesetz besteht. Die Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) muss einem Journalisten der Siegener Zeitung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die nordrhein-westfälischen Regelungen zur präventiven (Quellen‑)Telekommunikationsüberwachung verfassungsgemäß sind, während bestimmte strafprozessuale Vorschriften zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung wegen unverhältnismäßiger Eingriffsintensität bzw. formaler Mängel teilweise verfassungswidrig sind. Insbesondere dürfen heimliche Zugriffe auf IT-Systeme nicht zur Aufklärung von Bagatellkriminalität eingesetzt werden.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien stammenden und vielfach straffällig gewordenen Palästinensers für rechtmäßig erklärt. Aufgrund der Schwere und Häufigkeit der Straftaten sah das Gericht eine konkrete Rückfallgefahr gegeben.
Ein Jugendlicher ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Totschlags an seinem Vater verurteilt und zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden. Das Gericht sah eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung und verzichtete auf die Verhängung einer Jugendstrafe.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Ablehnung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für das ANDEREWELT-Festival 2025 zurückgewiesen. Die Durchführung des Festivals auf der Halbinsel Gut Kragenhof widerspreche dem Landschaftsschutz, da es im Vorjahr zu erheblichen Verstößen gegen naturschutzrechtliche Auflagen gekommen sei.