Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach darf zwei Fans des Hamburger SV untersagen das Stadtgebiet Mönchengladbach, am Tag des Auswärtsspiels des HSV gegen Borussia Mönchengladbach am 24. August 2025 zu betreten. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf soeben mit zwei Beschlüssen entschieden und damit die Eilanträge der beiden Fußballfans gegen die Verfügungen des Polizeipräsidiums Mönchengladbach vom 15. August 2025 abgelehnt.
Das auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt befindliche Protestcamp ist weiterhin als eine Versammlung anzusehen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Die Polizei hatte mit Bescheid vom 21. August 2025 festgestellt, dass die angemeldete Zusammenkunft nicht mehr die Eigenschaft einer Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin erfülle, und das Camp in der Folge geräumt.
Die für den morgigen Samstag, 23. August 2025, geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße kann durchgeführt werden. Dies folgt aus heutigen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts.
Ein Berliner Anästhesist ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot belegt worden. Er hatte eine Patientin fehlerhaft sediert und nicht überwacht, wodurch diese später starb. Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallengelassen.
Ein 51-Jähriger muss sich in Berlin wegen mehrerer Betrugsfälle verantworten. Er soll unter anderem versucht haben, ein Privatflugzeug für rund 13,8 Millionen US-Dollar zu kaufen und bei Charterflügen gefälschte Zahlungsnachweise verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgewiesen. Die Richter sahen keine ausreichenden Hinweise auf eine Grundrechtsverletzung. Frühere Entscheidungen der DDR bleiben damit für den Fall verbindlich.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die für den 23. August geplante Umbenennung der Mohrenstraße gestoppt. Es fehle an einer besonderen Dringlichkeit für die sofortige Vollziehung. Die endgültige Entscheidung über die noch anhängigen Klagen steht damit weiter aus.
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Bemessung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab ohne Begrenzungen rechtmäßig ist. Klagen gegen die Satzungen von Seelze und Barsinghausen wurden weitgehend abgewiesen, lediglich in einem Detail zu Seelze für 2021 sah das Gericht eine Lücke.
Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag eines AfD-Bürgermeisterkandidaten in Lage abgelehnt. Die Richter sahen keine offensichtlichen Rechtsfehler bei der Zurückweisung seines Wahlvorschlags wegen Zweifeln an der Verfassungstreue. Rechtsschutz ist nun nur noch im Wahlprüfungsverfahren oder durch Beschwerde zum OVG möglich.
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mord an einem „Koks-Taxifahrer“ bestätigt. Der Täter hatte sein Opfer mit einem Messer getötet, um Drogen und Geld zu rauben, und das Taxi anschließend in Brand gesetzt. Die Revision blieb weitgehend erfolglos, das Urteil ist rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Untersagung einer Cannabis-Anbauvereinigung im Landkreis Bamberg bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts überschreitet die geplante Nutzung mit Anbauflächen, Ausgabegebäude und Büro die ursprüngliche Genehmigung erheblich. Eine Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Das Amtsgericht Würzburg hat die Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung weitgehend zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess soll im Januar 2026 beginnen. Nicht zugelassen wurde der Vorwurf des Verwendens von NS-Kennzeichen, da deren Vorführung nicht als „öffentlich“ gewertet wurde.